Sicherheit
Absturzsicherung: ab welcher Höhe ist sie Pflicht?
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Diese Erläuterung betrifft die Vorschriften in den Niederlanden und Belgien.
In den Niederlanden ab einer möglichen Absturzhöhe von 2,5 Metern, und auch darunter, sobald es eine Bodenöffnung gibt oder etwas anderes, das einen Sturz schlimmer macht, etwa Wasser oder Verkehr darunter. Die belgischen Regeln für Arbeiten in der Höhe nennen keine feste Höhe: dort entscheidet die Risikoanalyse. In beiden Ländern kommt ein Geländer oder Gerüst vor dem Auffanggurt.

Niederlande: 2,5 Meter, aber das ist eine Untergrenze
Die Regel steht in Artikel 3.16 der niederländischen Arbeitsschutzverordnung (Arbobesluit). Dort heißt es, dass in jedem Fall Absturzgefahr besteht, wenn man 2,5 Meter oder mehr fallen kann. Achten Sie auf diese Worte: in jedem Fall. Die 2,5 Meter sind der Punkt, ab dem niemand mehr darüber diskutieren kann, nicht der Punkt, unter dem alles erlaubt ist.
Derselbe Artikel nennt zwei Situationen, in denen unabhängig von der Höhe Absturzgefahr besteht:
- Öffnungen im Boden. Eine Aussparung, eine offene Luke, ein Treppenloch in einem Anbau. Auch wenn man nur einen Meter fallen kann.
- Risikoerhöhende Umstände. Etwa Arbeiten über Wasser, neben Verkehr oder über Maschinen. Arboportaal, die Informationsseite der niederländischen Regierung, sagt es so: auch unter 2,5 Metern trifft der Arbeitgeber Maßnahmen, wenn ein Absturzrisiko besteht.
Was Sie dann tun müssen, in dieser Reihenfolge
Die Verordnung gibt eine feste Reihenfolge vor. Sie beginnen oben und gehen erst eine Stufe tiefer, wenn die Stufe darüber wirklich nicht möglich ist.
- Ein sicherer Arbeitsboden. Ein Gerüst, eine Bühne, ein Podest oder ein Boden, von dem aus Sie arbeiten.
- Randsicherung. Absperrungen oder Geländer. Sie zählen nur, wenn sie mindestens bis 1 Meter über der Arbeitsfläche schützen.
- Auffangnetze. Erst wenn ein Arbeitsboden oder Geländer nicht oder nur teilweise möglich ist, oder wenn das Anbringen gefährlicher ist als die Arbeit selbst.
- Persönliche Absturzsicherung. Ein Auffanggurt mit Verbindungsmittel an einem Anschlagpunkt, der den Sturz halten kann. Das ist der letzte Schritt, nicht der erste.
Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass Maßnahmen, die alle schützen, vor Maßnahmen kommen, die eine einzelne Person schützen. Ein Geländer wirkt auch, wenn jemand müde ist oder es eilig hat. Ein Gurt wirkt nur, wenn er richtig sitzt und eingehakt ist.
Und auf einer Leiter?
Hier gibt es eine Ausnahme, die viele nicht kennen. Absatz 4 von Artikel 3.16 besagt, dass die Pflicht zu Arbeitsboden oder Geländer nicht gilt, wenn die Benutzung einer Leiter erlaubt ist. Wann das der Fall ist, steht in Artikel 7.23: nur wenn ein sichereres Arbeitsmittel wegen des geringen Risikos nicht gerechtfertigt ist, und die Arbeit kurz dauert oder der Ort nichts anderes zulässt.
Auf einer drei Meter hohen Leiter brauchen Sie also kein Geländer. Dann muss die Leiter selbst aber die richtige Wahl sein, und dafür gibt es klare Grenzen. Sie stehen in unserem Artikel darüber, wann Sie Leiter, Rollgerüst oder Hubarbeitsbühne wählen.
Gilt das auch für Selbstständige?
Ja. Artikel 9.5 der Verordnung zählt auf, welche Regeln Selbstständige selbst einhalten müssen. Artikel 3.16 gehört dazu, ebenso die Regeln für Leitern und Gerüste in den Artikeln 7.23 bis 7.23d. Wer allein arbeitet, ist für diese Regeln sein eigener Arbeitgeber.
Belgien: keine Zahl, aber eine Reihenfolge
Die belgischen Regeln für zeitweilige Arbeiten in der Höhe stehen in Buch IV, Titel 5 des Gesetzbuches über das Wohlbefinden bei der Arbeit. Dieser Text nennt keine Höhe, ab der Schutz erst Pflicht wird. Online liest man oft 2 Meter oder 2,5 Meter, aber diese Zahlen stammen nicht aus diesem Titel des Gesetzbuches.
Was dort steht, ist dieselbe Reihenfolge wie in den Niederlanden: der Arbeitgeber sorgt für Absturzsicherungen, und kollektiver Schutz geht vor persönlichem Schutz. Ob ein Absturzrisiko besteht, ergibt sich aus der Risikoanalyse, und die müssen Sie vorzeigen können. Wie das in der Praxis funktioniert, lesen Sie in unserem Artikel über das belgische Gesetzbuch.
Video: Falling short (Napo, EU-OSHA)
Häufig gestellte Fragen
Ist Absturzsicherung unter 2,5 Metern nie Pflicht?
Doch. Bei einer Öffnung im Boden oder bei Umständen, die einen Sturz schlimmer machen, etwa Wasser oder Verkehr darunter, gilt sie auch darunter. Die 2,5 Meter sind die Grenze, ab der sie immer gilt.
Reicht ein Auffanggurt?
Nur wenn Arbeitsboden, Geländer oder Auffangnetz nicht oder nur teilweise möglich sind, oder wenn das Anbringen gefährlicher ist als die Arbeit. Und ein Gurt wirkt erst mit einem Anschlagpunkt, der den Sturz halten kann.
Wie hoch muss ein Geländer sein?
In den Niederlanden schützt eine Absperrung oder ein Geländer mindestens bis 1 Meter über der Arbeitsfläche, oder erfüllt die Anforderungen an Absturzsicherungen aus der niederländischen Bauverordnung (Besluit bouwwerken leefomgeving).
Wer ist verantwortlich?
Der Arbeitgeber, und Selbstständige für sich selbst. In Belgien liegt die Pflicht ebenfalls beim Arbeitgeber, der sie in seiner Risikoanalyse begründen muss.
Quellen
- Niederländische Arbeitsschutzverordnung (Arbobesluit), Artikel 3.16, 7.23 und 9.5
- Arboportaal: Arbeiten in der Höhe (Niederländisch)
- Belgisches Gesetzbuch über das Wohlbefinden bei der Arbeit, Buch IV, Titel 5 (Niederländisch)
Dieser Artikel ist eine praktische Erklärung und keine Rechtsberatung. Quellen geprüft am 24. September 2026.
