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Arbeiten in der Höhe in Belgien: Was der Kodex verlangt
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Diese Erläuterung betrifft die Vorschriften in Belgien.
Belgien kennt keine Viertelstundenregel wie die Niederlande. Stattdessen entscheidet Ihre eigene Risikoanalyse, wann eine Leiter noch vertretbar ist. Was im Kodex steht, was das auf der Baustelle bedeutet und worüber Betriebe stolpern.
Belgien kennt keine Viertelstundenregel
Betriebe, die aus den Niederlanden nach Belgien kommen, bringen oft ihre eigenen Faustregeln mit. Die bekannteste sind die fünfzehn Minuten, die man dort von einer Leiterposition aus arbeiten darf. Diese Regel gibt es in Belgien nicht.
Das ist keine gute Nachricht, denn es bedeutet nicht, dass Sie mehr dürfen. Es bedeutet, dass es keine Zahl gibt, hinter der Sie sich verstecken können. In Belgien entscheiden Sie selbst, in Ihrer Risikoanalyse, ob eine Leiter hier noch vertretbar ist. Und das müssen Sie schriftlich zeigen können.
Wo es steht
Die Regeln für zeitweilige Arbeiten in der Höhe stehen in Buch IV, Titel 5 des Kodex über das Wohlbefinden bei der Arbeit. Dieser Text stammt aus dem Königlichen Erlass vom 31. August 2005 und setzt eine europäische Richtlinie um, dieselbe, aus der auch die niederländischen Regeln hervorgehen. Die Grundsätze sind also gleich, die Ausgestaltung nicht.
Im Kern steht eine Rangfolge, und die ist streng:
- Zuerst die Höhe beseitigen. Lässt sich die Arbeit vom Boden aus erledigen? Dann geschieht sie vom Boden aus.
- Dann kollektiver Schutz. Ein Gerüst, eine Arbeitsbühne, eine Hubarbeitsbühne, ein Geländer. Schutz, der wirkt, ohne dass jemand daran denken muss.
- Erst danach persönlicher Schutz und Leitern. Eine Leiter als Arbeitsplatz ist zulässig, wenn das Risiko begrenzt und die Nutzung von kurzer Dauer ist oder wenn der Ort nichts anderes zulässt.
Dieser letzte Satz ist die ganze Diskussion. Sie dürfen eine Leiter benutzen, aber Sie müssen erklären können, warum nichts Besseres dastand.
Was kurze Dauer in der Praxis bedeutet
Der Kodex nennt keine Minuten. Wer auf der Baustelle kontrolliert, betrachtet das Gesamtbild: wie lange es dauert, wie hoch Sie stehen, was Sie in den Händen haben und worauf die Leiter steht.
Die praktische Übersetzung, die auf den meisten Baustellen gilt:
- Eine Arbeit von wenigen Minuten mit leichtem Werkzeug und einer freien Hand: die Leiter ist vertretbar.
- Einen halben Tag schleifen, bohren oder spritzen von derselben Stelle aus: dann ist die Leiter kein Arbeitsplatz mehr, sondern eine Einsparung, und so wird es auch gelesen.
- Im Zweifel? Schreiben Sie auf, warum Sie die Leiter wählen. Eine kurze Notiz in der Risikoanalyse ist der Unterschied zwischen einer Abwägung und einer Annahme.
Die Risikoanalyse macht den Unterschied
Wo die Niederlande mit konkreten Grenzen arbeiten, stützt sich Belgien stark auf das System darum herum. Jeder Arbeitgeber hat ein dynamisches Risikomanagementsystem, einen globalen Präventionsplan und einen Jahresaktionsplan. Es gibt immer einen internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz; in einem kleinen Betrieb darf der Arbeitgeber diese Rolle selbst übernehmen.
Für Höhenarbeit bedeutet das drei Dinge, die Sie wirklich geregelt haben müssen:
- Eine Risikoanalyse je Art der Arbeit, nicht ein allgemeiner Satz über Leitern.
- Nachweisbare Unterweisung. Wer mit welchem Material arbeiten darf und wie. Eine Unterschrift Ihrer Mannschaft über den Erhalt der Unterweisung ist viel wert.
- Aufsicht. Einmal unterweisen und danach nie wieder hinschauen zählt nicht als Aufsicht.
Das Material: EN 131 gilt auch hier
Belgien hat keine eigene Leiternorm. Es gilt die europäische Norm EN 131, mit derselben Unterscheidung zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Leitern. Wer damit arbeitet, braucht die gewerbliche Ausführung.
Bei den Prüffristen ist Belgien weniger ausdrücklich als die Niederlande, die NEN 2484 verwenden. In Belgien folgen Sie den Herstellerangaben und dem, was aus Ihrer eigenen Risikoanalyse folgt. In der Praxis läuft das hinaus auf: jährlich bei gewerblicher Nutzung, häufiger bei schwerer Nutzung auf Baustellen und immer nach einem Sturz oder Anstoß. Dazu kommt die kurze Kontrolle vor jedem Einsatz.
Wenn es doch schiefgeht
Hier unterscheidet sich Belgien deutlich von den Niederlanden. Jeder belgische Arbeitgeber ist pflichtversichert gegen Arbeitsunfälle. Stürzt jemand, wird er vom Arbeitsunfallversicherer entschädigt, unabhängig davon, wer schuld war. Der Arbeitgeber genießt dabei grundsätzlich zivilrechtliche Immunität: Der Arbeitnehmer kann ihn nicht ohne Weiteres persönlich in Anspruch nehmen.
Ein Freibrief ist das aber nicht, und genau dort sitzt das Missverständnis. Die Aufsicht über das Wohlbefinden bei der Arbeit kann die Arbeit stilllegen, und Verstöße gegen die Wohlbefindensgesetzgebung fallen unter das Sozialstrafgesetzbuch, mit rasch steigenden Geldbußen und bei schweren Verstößen strafrechtlicher Verfolgung. Die Immunität entfällt zudem bei Vorsatz und wenn ein festgestellter Verstoß weiterhin ignoriert wird.
Kurz gesagt: Ihr Mitarbeiter ist versichert, Ihre Akte nicht.
Arbeiten Sie aus dem Ausland in Belgien?
Zwei oft vergessene Punkte. Auf belgischem Boden gilt die belgische Wohlbefindensgesetzgebung, auch wenn Ihr Personal und Ihr Auftraggeber aus dem Ausland kommen. Und für die Entsendung ist meist eine Limosa-Meldung nötig, zusammen mit einem A1-Dokument für die Sozialversicherung. Regeln Sie das vorher; auf Baustellen wird es kontrolliert.
Kurz gesagt
- Keine Viertelstundenregel, aber die Pflicht, erklären zu können, warum die Leiter dort stand.
- Buch IV, Titel 5 des Kodex, mit Gerüst vor Leiter als Ausgangspunkt.
- Risikoanalyse, Unterweisung und Aufsicht, schriftlich.
- Gewerbliches EN-131-Material, jährlich geprüft, täglich kontrolliert.
- Die Versicherung fängt Ihren Mitarbeiter auf, nicht Ihre Akte.
Dieser Artikel ist als praktische Erläuterung gedacht und nicht als Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Präventionsberater oder Ihren externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz auf Ihre Situation schauen.
